Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sanierungen an Bestandsgebäuden mit Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des energetischen Niveaus der Gebäude. Förderfähig sind
auch Erweiterungen durch Anbau und Ausbau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie die Umwidmung von Nichtwohngebäuden zu
Wohngebäuden und auch die Umwidmung von Wohngebäuden zu Nichtwohngebäuden.
Gefördert werden unterschiedliche Maßnahmen welche die Energie Effizienz in Gebäuden verbessern, wie Dämmung, Fenster Austausch.
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, zum Beispiel
Dämmung der Gebäudehülle,
Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren,
sommerlicher Wärmeschutz,
Anlagentechnik (außer Heizung), zum Beispiel
Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung,
Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bei Wohngebäuden,
Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik bei Nichtwohngebäuden,
Kältetechnik zur Raumkühlung bei Nichtwohngebäuden,
Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme bei Nichtwohngebäuden,
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), zum Beispiel
Solarkollektoranlagen,
Biomasseheizungen,
Wärmepumpen,
Brennstoffzellenheizungen,
innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien,
Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes,
Anschluss an ein Gebäudenetz,
Anschluss an ein Wärmenetz,
provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt (Förderung der Mietkosten für maximal 1 Jahr),
Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien.
Heizungsoptimierung
(begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens 5 Wohneinheiten
beziehungsweise Nichtwohngebäude mit höchstens 1.000 Quadratmetern
beheizter Fläche) sowie
Fachplanung und Baubegleitung.