Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Wenn Sie in Bestandsgebäude investieren und das energetische Niveau des Gebäudes verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Ein Handwerker steht auf einer Leiter und installiert Dämmplatten unter einem Holzdach.
© Adobe Stock
Art
Zuschuss
Summe
Bis zu 50%, 0 €
Region
Bundesland
Bereiche
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Smart Cities & Regionen, Wohnungsbau & Modernisierung
Anspruch
Unternehmen
Öffentliche Einrichtung
Verband/Vereinigung
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Start
01.01.2023
Ende
31.12.2030
Link
Themen & Kategorien

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sanierungen an Bestandsgebäuden mit Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des energetischen Niveaus der Gebäude. Förderfähig sind

  • auch Erweiterungen durch Anbau und Ausbau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie die Umwidmung von Nichtwohngebäuden zu

  • Wohngebäuden und auch die Umwidmung von Wohngebäuden zu Nichtwohngebäuden.

  • Gefördert werden unterschiedliche Maßnahmen welche die Energie Effizienz in Gebäuden verbessern, wie Dämmung, Fenster Austausch.

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, zum Beispiel

    • Dämmung der Gebäudehülle,

    • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren,

    • sommerlicher Wärmeschutz,

    • Anlagentechnik (außer Heizung), zum Beispiel

    • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung,

    • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bei Wohngebäuden,

    • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik bei Nichtwohngebäuden,

    • Kältetechnik zur Raumkühlung bei Nichtwohngebäuden,

    • Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme bei Nichtwohngebäuden, 

  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), zum Beispiel

    • Solarkollektoranlagen,

    • Biomasseheizungen,

    • Wärmepumpen,

    • Brennstoffzellenheizungen,

    • innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien,

    • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes,

    • Anschluss an ein Gebäudenetz,

    • Anschluss an ein Wärmenetz,

    • provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt (Förderung der Mietkosten für maximal 1 Jahr),

    • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien.

  • Heizungsoptimierung

    • (begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens 5 Wohneinheiten

    • beziehungsweise Nichtwohngebäude mit höchstens 1.000 Quadratmetern

    • beheizter Fläche) sowie

  • Fachplanung und Baubegleitung.